Karins-Hundegassiverice

                                                    Unsere AGB für die Tagesbetreuung


                                                                            Zeiten:

Der Hund bzw. die Hunde können, je nach Absprache, Montags bis Freitags von 07 Uhr morgens bis 18 Uhr Abends ausgeführt und bespielt werden. Andere Zeiten nach Absprache

Es werden bis zu 3 Hunde gleichzeitig ausgeführt, soweit die Hunde verträglich sind.
Spielgruppen werden je nach Verträglichkeit von  Karins-Hundegassiservice zusammengestellt
Der Hund wird bei mir zur vereinbarten Zeit abgegeben und vom Besitzer wieder abgeholt.


                                                                         Vergütungen:

Die Preise entnehmen Sie bitte dem Preisanhang, Preisänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Die mit dem Tierhalter abgesprochenen Vereinbarungen sind nicht auf andere Tiere und deren Halter übertragbar. Die Bezahlung ist im Voraus, vor dem ersten Termin zu entrichten.


                                                                   Bedingungen:

Vor dem ersten Termin wird zwischen dem Tierhalter und Karins-Hundegassiservice ein Kennenlerntermin vereinbart. Dies hat den Grund, festzustellen, ob der Tierhalter ein Vertrauensverhältnis zu uns aufbauen kann. Außerdem können etwaige Besonderheiten den Hund betreffend besprochen werden.
Über die Läufigkeit der Hündin bin ich zu unterrichten.
Falls eine akute Erkrankung des Tieres auftritt muss der Tierhalter oder ein Anvertrauter dessen entscheiden, was mit dem Tier geschehen soll. Dazu muss vorab Telefonnummer und Adresse des zuständigen Tierarztes angegeben werden und eine Telefonnummer unter der der Tierhalter erreichbar ist.
Sollte der Haustierarzt nicht erreichbar sein, behalten wir uns vor einen Tierarzt in der Nähe oder den nächst gelegenen Notdienst aufzusuchen.
Sollte der Tierhalter nach Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit nicht auffindbar oder kontaktierbar sein bzw. sein Tier nicht abholen, behalten wir uns vor, das Tier nach einer Frist von 14 Tagen dem zuständigen Tierheim zu übergeben.

Der Tierhalter muss für seine Hunde eine gültige Haftpflichtversicherung und einen Impfpass vorweisen.
Der Tierhalter verpflichtet sich sein Tier regelmäßig zu entwurmen und gegen Parasiten zu behandeln.
Sollte dennoch ein Parasitenbefall festgestellt werden so behalten wir uns vor, das Tier auf Kosten des Tierhalters davon zu befreien.
Der Tierhalter versichert, dass das übergebene oder das zu betreuende Tier sein Eigentum und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist.
Der Tierhalter ist verpflichtet, uns von Untugenden seines Tieres (Raufer, Bissigkeit usw.) oder vorhandenen Krankheiten und Einschränkungen in Kenntnis zu setzen. Auch Besonderheiten wie extremes Klettern und Graben oder der Hang zum Weglaufen bitten wir, uns mitzuteilen. Beim bewussten Verschweigen von Untugenden oder Krankheiten gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Besitzers.


                                                              Haftungsausschluss

Hat der Tierhalter dem Freilauf mit anderen Tieren zugestimmt, so ist er sich den damit verbundenen Risiken bewusst, die auf Grund der Gruppenhaltung und des Kontaktes mit anderen Tieren beim Gassi gehen entstehen können und kann im Schadensfall keine Ansprüche an und die Betreuerinnen stellen. Wir haften nicht bei Unglücksfällen, beim Weglaufen des Hundes oder bei Spielverletzungen.
Für Verletzungen oder Erkrankungen, die von anderen Hunden verursacht werden, bedingt durch den Freilauf mit anderen Hunden, sowie bei Spaziergängen und –oder durch die Gruppenhaltung, wird keine Haftung übernommen. Dafür tritt im Bedarfsfall die Haftpflichtversicherung des anderen Hundehalters ein.
Kosten, die durch Verletzungen durch das tägliche spielerische Gerangel der Hunde untereinander entstehen könnten, trägt der Halter.
Sollte der Hund durch dritte Menschen oder Tiere verletzt oder getötet werden, so haftet der Verursacher. Es besteht weiters keine Haftung für Verletzungen der Pfoten, Verletzungen aus Anlass von Raufereien mit anderen Tieren u.ä.
Beim Transport von Hunden in unseren Fahrzeugen besteht Sicherheitspflicht, d.h. das Tier fährt in einer Box oder vom Halter wird ein Sicherheitsgurt für Hunde zur Verfügung gestellt. Für mitgebrachte Gegenstände wie z.B. Leinen, Decken, Körbchen oder Spielzeuge wird keine Haftung übernommen.



                                                              Garantieausschluss:

Wir handeln im bestmöglichen Sinne um die Tiere artgerecht zu versorgen und zu behandeln.
Die Erziehung des Hundes übernimmt weiterhin der Besitzer. Wir übernehmen keinerlei Erziehungsmaßnamen des Hundes.


                         Unsere AGB für Gassi- Geh- Service, Urlaubsbetreuung und Fahrservice


                                                                        Zeiten:

Der Hund bzw. die Hunde werden ein - bis zweimal täglich eine halbe bis eine Stunde spazieren geführt.
Es werden bis zu 3 Hunde gleichzeitig ausgeführt, soweit die Hunde verträglich sind. Hunde, die das nicht mögen werden grundsätzlich nur alleine ausgeführt.
Hunde werden vor Ort spazieren geführt, außer es wurde mit dem Tierhalter anderes vereinbart. In diesem Fall werden dann zum normalen Stundensatz extra Fahrtkosten und der Zeitaufwand berechnet.

Es kann nicht im Vorfeld ausgemacht werden zu welcher Uhrzeit genau das Tier versorgt wird. Es wird aber versucht, den täglichen Rhythmus des Tieres einzuhalten.


                                                                   Vergütungen:

Die Preise entnehmen Sie bitte dem Preisanhang, Preisänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Die mit dem Tierhalter abgesprochenen Vereinbarungen sind nicht auf andere Tiere und deren Halter übertragbar. Die Bezahlung ist im Voraus, vor dem ersten Termin zu entrichten.


                                                                    Bedingungen:

Vor dem ersten Gassi – Termin wird zwischen dem Tierhalter und Karins-Hundegassiservice ein Termin zum Probe- Gassi vereinbart. Dies hat den Grund, dass festgestellt werden soll, ob der Tierhalter ein Vertrauensverhältnis zu uns aufbauen kann und es können etwaige Besonderheiten den Hund betreffend besprochen werden.
Der Tierhalter vertraut Karins-Hundegassiservice seinen Wohnungs- bzw. Hausschlüssel an. Schäden oder Diebstahl werden von vorneherein ausgeschlossen, da von keinem Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit auszugehen ist.
Über die Läufigkeit der Hündin sind wir zu unterrichten.
Falls eine akute Erkrankung des Tieres auftritt muss der Tierhalter oder ein Anvertrauter dessen entscheiden, was mit dem Tier geschehen soll. Dazu muss vorab Telefonnummer und Adresse des zuständigen Tierarztes angegeben werden und eine Telefonnummer unter der der Tierhalter erreichbar ist.
Das gleiche gilt auch für Urlaubsbetreuungen bei denen das Tier bei uns zu Hause versorgt wird. Sollte der Haustierarzt nicht erreichbar sein, behalten ivh mir vor, einen Tierarzt in der Nähe oder den nächst gelegenen Notdienst aufzusuchen.
Sollte der Tierhalter nach Ablauf der vereinbarten Urlaubsbetreuungszeit nicht auffindbar oder kontaktierbar sein bzw. Sein Tier nicht abholen, behalten wir uns vor, das Tier nach einer Frist von 14 Tagen dem zuständigen Tierheim zu übergeben.

Sollte die ich aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht in der Lage sein das Tier zu versorgen, wird der Tierhalter um gehend in Kenntnis gesetzt. Der Service kann dann auf Wunsch des Tierhalters von einer anderen Kollegin/Kollege übernommen werden.

Der Tierhalter muss für seine Hunde eine gültige Haftpflichtversicherung und einen Impfpass vorweisen.

Der Tierhalter verpflichtet sich sein Tier regelmäßig zu entwurmen und gegen Parasiten zu behandeln.

Sollte dennoch ein Parasitenbefall festgestellt werden so behalten wir uns vor, das Tier auf Kosten des Tierhalters davon zu befreien.

Die Hunde werden nur an der Leine ausgeführt (Schleppleine oder normale Leine)


                                                            Zu Hause Pflege:

Bei zu Hause Pflegediensten wird das Haustier ein – bis zweimal täglich für eine Stunde versorgt, es wird mit ihm gespielt (z.B. bei Katzen) und es bekommt seine Streicheleinheiten.


                                                            Haftungsausschluss

Eine Haftung Karins-Gassiservice für Körper – und Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei den, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Dies betrifft auch den Transport des Tieres in unseren Fahrzeugen.
Der Tierhalter übernimmt die alleinige Haftung für sein Tier.

Beim Transport der Tiere in unseren Fahrzeugen besteht Sicherheitspflicht, d.h. das Tier fährt in einer Box oder vom Halter wird ein Sicherheitsgurt für Hunde zur Verfügung gestellt.
Bei Transporten von Kleintieren und Katzen wird die Box vom Tierhalter bereitgestellt.


                                                             Garantieausschluss: 

Karins-Hundegassiservice handelt im bestmöglichen Sinne um die Tiere artgerecht zu versorgen und zu behandeln.
Wir können jedoch keine Garantie geben, dass der Hund abends ausgelastet ist, da der Gassi – Gang am Tage allein oft nicht ausreicht. Die Erziehung des Hundes übernimmt weiterhin der Besitzer.
Wir übernehmen keinerlei Erziehungsmaßnamen des Hundes.

                                                                   Karin Tomsicek

                                                                Landhausstraße 14

                                                              67459 Böhl-Iggelheim

                                                               Stand: 01.02.2010